Guten Morgen, heute ist der 07.02.2012
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Lieber Gast!

 

Und wenn doch etwas dazwischen kommt? Ob Sie Ihren Urlaub erst gar nicht antreten können oder früher zurück müssen - sichern Sie sich und Ihre Familie ab und buchen Sie die Reiseversicherung einfach dazu.

 

 

Folgende Leistungen sind in diesem speziell für den Österreich-Urlaub entwickelten Versicherungspaket >Hotelstorno Plus< enthalten:

 

 

1. Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)

2. Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzen Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)

3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:

a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs

b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre

(bei a. und b. Ersatz bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,--)

4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung) bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,--

5. Such- und Bergekosten: Bei Bergnot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,--

 


Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.

 

Prämie: Die Versicheerungsprämie beträgt 5% des gebuchten Reisepreises.

 

Berechnungsbeispiel: Reisepreis (ohne Nebenkosten wie Endreinigung und Kurtaxe)     z.B. € 1.000,-- x 5% = € 50,-- Versicherungsprämie


 

Hier können Sie direkt Ihre Reise ins Kleinwalsertal und Ihren Urlaub im Gatterhof versichern ...


Zur Bezahlung der Prämie haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

Sie bezahlen Ihre Prämie per Kreditkarte

 

oder 

 

Sie möchten Ihre Kreditkartendaten im Internet nur ungern preisgeben oder  besitzen keine Kreditkarte, dann können Sie Ihre Prämie auch ganz einfach per Bankeinzug bezahlen

 

>>  und klicken hier

 

 

 

Versicherte Gründe für Reisestorno und Reiseabbruch:

  1. *Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
  2. *Schwerer Unfall oder Tad des versicherten Gastes;
  3. *Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern,  Geschwister, Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder);
  4. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
  5. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber;
  6. Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
  7. Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
  8. Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
  9. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.

*Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelten Arzt schriftlich bestätigt werden.

Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.


Versicherungsabschluss:

 

Der Versicherungsabschluss muss gleichzeitig mit der Buchung erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss. Ein Zahlschein für die Überweisung der Versicherungsprämie liegt jeder von uns zugesandten Buchungsbestätigung bei.

 

Vertragsgrundlage:

 

Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Versicherungsbedingungen für Hotellerie, die Sie unter  www.europaeische.at oder direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten.

 

Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleisung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.

 

Versicherer:

 

Europäische Reiseversicherung AG, A-1090 Wien, Augasse 5-7. Sitz der Gesellschaft: Wien (Firmenbuch HG Wien, FN 55418y, DVR-Nr. 0490083).

Adresse der Finanzmarktaufsichtsbehörde/Bereich Versicherungsaufsicht: Praterstraße 23, A-1020 Wien.

 

 

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